Rn. 492k

Stand: EL 80 – ET: 08/2008

Der Wertaufhellungsgedanke gilt nicht für die Aufgabebilanz anlässlich einer Betriebsaufgabe bzw die Veräußerungsbilanz anlässlich einer Betriebsveräußerung (BFH BStBl II 1991, 802). Grund: Die fristgerechte Bilanzerstellung spielt hier keine Rolle. Ähnlich (Aufhebung des Stichtagsprinzips) argumentiert der HFA des IDW in PS 270 Tz 48: Eine Unterscheidung nach Wertaufhellung u Wertbegründung soll bei Aufhebung der Fortbestehenshypothese (§ 252 Abs 1 Nr 2 HGB) nicht mehr erforderlich sein. ME unzutreffend, vgl Schulze-Osterloh, DStR 2007, 1006.

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