Rn. 1327

Stand: EL 76 – ET: 11/2007

Der Zerobond (Nullkupon-Anleihe) ist ein förmlich unverzinsliches Wertpapier, dessen Zins durch den Unterschied zwischen dem Ausgabe- und dem Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit hinweg enthalten ist. Der Zeichner der Anleihe (Gläubiger oder Käufer) aktiviert das erworbene Wertpapier mit dem Zeichnungsbetrag und schreibt die jährliche Aufzinsung gewinnerhöhend den AK zu. Der Schuldner bucht korrespondierend, bilanziert also bei der Ausgabe nicht den vollen Rückzahlungsbetrag, sondern nur den erhaltenen Gegenwert und zinst zeitanteilig die Verbindlichkeit zu Lasten des Ergebnisses auf (so BMF BStBl I 1987, 394; 1991, 422; Eisele/Knobloch, DStR 1993, 577). Diese dem Vollständigkeitsgebot scheinbar widersprechende Bilanzierung rechtfertigt sich aus folgender Überlegung: Bei einer normalverzinslichen Anleihe wird die über die Laufzeit hinweg zu errichtende Zinsschuld ebenfalls nicht passiviert. Zu weiteren Einzelheiten zur Bilanzierung von Zerobonds s IDW HFA 1/1986, WPg 1986, 248ff.

 

Rn. 1328

Stand: EL 76 – ET: 11/2007

vorläufig frei

 

Rn. 1329

Stand: EL 76 – ET: 11/2007

Zerobonds entstehen ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach auch durch das sog Bondstripping. Dadurch werden bei verzinslichen Anleihen die Zinskupons vom Mantel der Anleihe getrennt, um sie entsprechend auch separat handeln zu können. Aus finanzwirtschaftlicher Sicht stellen die dann entstehenden Strips Zerobonds mit jeweils unterschiedlichen Restlaufzeiten dar. Die getrennten Teile (Strips) können später wieder zu einer regulären Anleihe zusammengeführt werden (vgl im Einzelnen IDW RH BFA 1001, WPg 1998, 1009 sowie OFD Mchn v 23.02.1998, WPg 1998, 479). Beim Anleiheinhaber führt das Stripping nicht zu einer Umsatzrealisation. Vielmehr wird der Buchwert der Anleihe im Verhältnis der jeweiligen Marktwerte auf die beiden Strips verteilt. Im Anschluss daran werden die Aufzinsungsbeträge vergleichbar der Vorgehensweise bei "regulären" Zerobonds als zusätzliche AK vereinnahmt.

Beim Emittenten führt das Stripping nicht zu einer getrennten Bilanzierung, vielmehr ist die Anleihe so weiterzuführen, als ob das Stripping nicht stattgefunden hätte.

Wegen der Besteuerungssituation aus Sicht der Kapitaleinkünfte wird verwiesen auf s § 20 Anh 1: ABC zu Kapitalanlageformen.

 

Rn. 1330

Stand: EL 76 – ET: 11/2007

Wie Zerobonds sind die Bundesschatzbriefe vom Typ B durch jährliche Aufzinsung zu bilanzieren (BMF v 15.03.1991, DB 1991, 878).

 

Rn. 1331

Stand: EL 76 – ET: 11/2007

Kombizinsanleihen weisen eine gewisse Ähnlichkeit in ihrer ökonomischen Struktur mit den Zerobonds auf. "Kombiniert" werden bei einer solchen Anleihe förmlich zinsfreie Zeiträume zum Beginn und hochverzinsliche zum Ende der Laufzeit. Dahinter verbirgt sich ein Steuergestaltungseffekt, der iRd Überschussermittlung zum Tragen kommt, nicht aber im Falle der Bilanzierung beim Anlagegläubiger. ME ist die bilanzielle Erfassung wie folgt vorzunehmen (so Wagner/Wangler, DB 1992, 2405): Im ersten Schritt ist der über die Laufzeit hinweg entstehende Effektivzins zu ermitteln. Der auf das betreffende Kj entfallende Anteil ist beim Anlagegläubiger den AK zuzuschlagen, beim -schuldner den Verbindlichkeiten, jeweils erfolgswirksam. Nach Einsetzen der eigentlichen Zinszahlungsperiode ist beim Gläubiger die erhaltene Zinszahlung ergebniswirksam zu vereinnahmen, gleichzeitig aber der mit der Zinszahlung einhergehende Kursverlust als erfolgswirksame Abschreibung zu berücksichtigen. Spiegelbildlich ist beim Anlageschuldner zu buchen.

 

Rn. 1332–1333

Stand: EL 76 – ET: 11/2007

vorläufig frei

 

Rn. 1334

Stand: EL 76 – ET: 11/2007

Nach BFH BStBl II 2000, 527 soll ein Börsenmakler beim Dividendenstripping wirtschaftlicher Eigentümer (s Rn 68) der erworbenen alten Aktien werden, wenn er zugleich mit dem Kauf die kurzfristige Rückveräußerung junger Aktien am selben Unternehmen vereinbart (aA ohne Begründung BMF v 06.10.2000, BStBl I 2000, 1392).

 

Rn. 1335–1339

Stand: EL 76 – ET: 11/2007

vorläufig frei

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