Rn. 137

Stand: EL 139 – ET: 10/2019

Notwendig dem PV sind WG zuzuordnen, die unter keiner denkbaren Begründung dazu bestimmt u geeignet sind, dem Betrieb zu dienen o ihn zu fördern, also insb WG der privaten Lebensführung (s Rn 110).

 

Beispiele:

 

Rn. 138–139

Stand: EL 139 – ET: 10/2019

vorläufig frei

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