Rn. 599

Stand: EL 100 – ET: 08/2013

Die fehlende Legaldefinition wird durch den BFH und die Literatur weitaus überwiegend dadurch ausgefüllt, dass unter WG neben Gegenständen, Sachen und Rechten des Zivilrechts auch im Hinblick auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten und Vorteile für den Betrieb als WG angesehen werden. Folgende Kriterien müssen zur Begründung der WG-Eigenschaft erfüllt sein (Zusammenfassung bei Köhler/Harmann, IStR 2001, 560):

- wirtschaftlicher Wert (BFH BStBl II 1978, 370);
- selbstständige Bewertbarkeit (BFH BStBl II 1970, 35);
- Abgrenzbarkeit der Ausgaben (BFH BStBl III 1965, 414);
- mehrjähriger "greifbarer" Nutzen (BFH BStBl II 1991, 346).

Zur neuen Rspr s BFH BStBl II 1990, 15.

Das WG muss demgegenüber nicht einzeln veräußerbar sein (BFH BStBl II 1990, 15; 1992, 529), allerdings mit dem Betrieb zusammen übertragen werden können (BFH BStBl II 1988, 995; 1992, 383).

Für das Vorliegen eines WG nur bei Einzelveräußerbarkeit spricht sich aber ein Teil des handelsrechtlichen Schrifttums zum Vermögensgegenstand aus (Kupsch, Bonner Handbuch der Rechnungslegung, § 246 HGB Rz 22ff; A/D/S, § 246 HGB Rz 15; Moxter, BB 1978, 821; Freericks, Bilanzierungsfähigkeit u Bilanzierungspflicht in HB u StB, 334). Bsp für solche nicht einzelveräußerliche WG sind die Hofbefestigung oder die Ladenein- und umbauten. Hierzu Brezing in Handbuch des JA in Einzeldarstellungen, Abt I/4 Rz 9).

Außerdem ist nicht eine selbstständige Nutzbarkeit erforderlich (BFH BStBl II 1978, 79).

 

Rn. 600

Stand: EL 100 – ET: 08/2013

Das Kriterium "Nutzen für mehrere Wj" birgt den geringsten Definitionsgehalt. Es passt ohnehin nur auf WG des AV (§ 247 Abs 2 HGB), da das Steuerrecht keine eigenständige Definition des AV kennt. Es kann deshalb allenfalls dazu dienen, laufenden Aufwand vom AV abzugrenzen. Aber auch hier ergeben sich schnell Schwierigkeiten; der groß angelegte Werbefeldzug birgt sicherlich auch Nutzen für mehrere Wj, ist gleichwohl nicht aktivierbar. So gesehen kann auf dieses Kriterium ohne Beeinträchtigung der WG-Definition verzichtet werden.

 

Rn. 601

Stand: EL 100 – ET: 08/2013

Ohne große Aussagekraft ist auch das gelegentlich auftauchende Tatbestandsmerkmal für das WG, "dass sich der Kaufmann zur Erlangung etwas kosten lässt". Es ist eigentlich im Wirtschaftsleben üblich, dass man nichts umsonst bekommt. So gesehen ist dieses Kriterium eine reine Leerformel. Übrigens können auch WG vorliegen, für die der Kaufmann mangels Kenntnis über das Vorhandensein keine konkret zurechenbaren Ausgaben getätigt hat. Bsp hierfür sind nachträglich bekannt gewordene Bodenschätze (Fall des BFH BStBl II 1979, 624) oder der über das Grundstück fließende Bach, der mit dem Grundstück zusammen erworben wurde und bei dem sich später auf einmal die auch möglich erweisende Stromerzeugung als Energieträger herauskristallisiert hat.

 

Rn. 602

Stand: EL 100 – ET: 08/2013

Die eigentliche Diskussion geht um das Kriterium der selbstständigen Bewertungsfähigkeit (Einzelbewertbarkeit). Gegenstände und Vorteile sind dann einer selbstständigen Bewertung zugänglich (und erfüllen damit die Voraussetzungen zur Bilanzierung als WG), wenn sie sich zu greifbaren werthaltigen Einzelobjekten konkretisiert haben und ein gedachter Erwerber des Betriebs hierfür iRd Gesamtkaufpreises ein besonderes Entgelt ansetzen würde (BFH BStBl II 1979, 259); dabei müssen diese Vorteile als solche für sich gesondert bewertbar und deswegen vom eigentlichen Geschäftswert abgrenzbar sein (Moxter, BB 1987, 1846). Dieser Definitionsversuch krankt an zwei Fiktionen

- dem Unternehmenskauf überhaupt
- der Zuordnung des Gesamtkaufpreises auf das einzelne WG.

Beim Unternehmenskauf werden üblicherweise einer allg Redensart zufolge keine Backsteine (WG) gekauft, sondern zukünftige Gewinne. Die "Konkretisierung" eines bestimmten WG ist deshalb auch in casu des Unternehmenserwerbs nicht möglich.

Der Bilanzierungspraxis bleibt deshalb häufig nur die Bezugnahme auf einschlägige Präjudizien.

 

Rn. 602a

Stand: EL 121 – ET: 04/2017

 

Beispiele aus der BFH-Rspr mit Befürwortung des WG-Charakters:

 
Sachverhalt Entscheidung
Unverfallbare Pensionsanwartschaft, obwohl nicht abtret- und pfändbar BFH BStBl II 1989, 323
Pachterneuerungsanspruch trotz fehlender Einzelveräußerbarkeit, da der Anspruch "prüfbar" und "konkretisiert" ist BFH BStBl II 1998, 505
Bodenschatzführende Schichten, sofern hierauf eine Kaufpreisschuld bezahlt wird BFH BStBl II 1991, 346

Güterfernverkehrsgenehmigung

– trotz fehlender Einzelveräußerbarkeit

– aber Übertragbarkeit mit dem Geschäftsbetrieb

BFH BStBl II 1992, 529

BFH BStBl II 1992, 383
Lohn für Heiratsvermittlung trotz fehlender Einklagbarkeit gem § 656 BGB BFH BStBl II 1968, 79
Ausrüstungsgegenstände eines Fischkutters, da selbstständig bewertbar (zB Navigator) BFH BStBl II 1996, 543
Dividendenanspruch, sobald Gewinnausschüttungsanspruch vorliegt (nur für StB) GrS BFH BStBl II 2000, 632
Autotelefon BFH BStBl II 1997, 360
 

Rn. 602b

Stand: EL 121 ...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge