Rn. 2238

Stand: EL 168 – ET: 10/2023

Die Vermögenszuwachsrechnung (Gesamtvermögensvergleich) löst sich von der Ermittlung des Gewinns im Rahmen einer bestimmten Einkunftsart und schätzt das steuerliche Einkommen eines oder mehrerer Jahre (insbesondere Bp-Zeiträume). Sie basiert auf dem Gedanken, dass der StPfl nicht mehr ausgeben und an Vermögenswerten angesammelt haben kann, als er eingenommen hat. Deshalb wird der Vermögenszuwachs zuzüglich der Ausgaben für den Lebensunterhalt und abzüglich der steuerfreien Zuschüsse schätzungsweise ermittelt.

Die Vermögenszuwachsrechnung unterscheidet sich von der Geldverkehrsrechnung dadurch, dass die Mittelverwendung für Vermögensanlagen stärker betont wird (BFH BStBl II 1990, 268). Barentnahmen und -einlagen werden nicht berücksichtigt. BV kann mit dem Kapitalkontowert angesetzt werden, sofern die Rechnung um die Sachentnahmen und -einlagen berichtigt wird (BFH BStBl II 1990, 268).

Wegen der zentralen Berücksichtigung von Vermögenswerten kommt den Informationen aus der privaten Sphäre des StPfl besondere Bedeutung zu (vgl zur Durchführung der Vermögenszuwachsrechnung BFH BStBl III 1967, 201; Mathiak, StuW 1975, 30; Dörn, DStR 1996, 1925; zur Frage der Beweislast und Beweiswürdigung bei Feststellung eines nichtversteuerten Vermögenszuwachses s BFH BStBl II 1970, 189).

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