Rn. 337

Stand: EL 134 – ET: 02/2019

Abweichungen zwischen HB u StB – Ansatzebene Aktiva

 
Ansatz – Aktiva HB StB
selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des AV Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten, § 255 Abs 2a HGB Aktivierungsverbot, § 5 Abs 2 EStG

Aktivierungsverbot für Forschungskosten, § 255 Abs 2 S 4 HGB

Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten uä, § 248 Abs 2 S 2 HGB
Disagio Aktivierungswahlrecht, § 250 Abs 3 HGB Aktivierungspflicht, § 5 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG
ARAP für aufwandswirksame Zölle/Verbrauchsteuern Aktivierungsverbot Aktivierungspflicht, § 5 Abs 5 S 2 Nr 1 EStG
ARAP für aufwandswirksame USt auf Anzahlungen

Aktivierungsverbot

(Aufhebung § 250 Abs 1 S 2 HGB)

Aktivierungspflicht

§ 5 Abs 5 S 2 Nr 2 EStG
anschaffungsnahe Aufwendungen bei Gebäuden

Aktivierungspflicht

(nur) sofern Voraussetzungen des § 255 Abs 2 HGB gegeben (Herstellung/Erweiterung/wesentlicher Verbesserung)

Aktivierungspflicht

über HK iSd § 255 Abs 2 HGB hinaus, wenn Aufwendungen innerhalb 3 J nach Anschaffung > 15 % AK Gebäude, § 6 Abs 1 Nr 1a EStG

[15 %-Grenze exklusive Aufwendungen für Erweiterungen iS § 255 Abs 2 S 1 HGB (da auch steuerlich HK) u für jährlich üblicherweise anfallende Erhaltungsarbeiten; aber einschließlich Aufwendungen zur Versetzung in betriebsbereiten Zustand u Aufwendungen, die zu wesentlichen Verbesserungen führen]
phasengleiche Aktivierung Dividendenforderungen

Aktivierungspflicht, wenn

  • die Muttergesellschaft mehrheitlich Anteile an der Tochtergesellschaft hält,
  • die Geschäftsjahre der Unternehmen deckungsgleich sind,
  • der JA der Tochter- vor dem der Muttergesellschaft festgestellt wird u
  • die Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft die Ausschüttung des Gewinns beschlossen hat o mindestens ein entsprechender Gewinnverwendungsvorschlag vorliegt

Aktivierungsverbot (Grundsatz);

Ausnahme unter restriktiven Bedingungen
Saldierung Altersvorsorgeverpflichtungen mit Deckungsvermögen Saldierungspflicht, § 246 Abs 2 S 2 HGB Saldierungsverbot, § 5 Abs 1a S 1 EStG
aktive latente Steuern (Überhang) Aktivierungswahlrecht, § 274 Abs 1 S 2 HGB kein Ansatz
Befreiung kleiner KapGes, § 274a Nr 4 HGB

Abweichungen zwischen HB u StB: Ansatz Aktiva

 

Rn. 337a

Stand: EL 134 – ET: 02/2019

Abweichungen zwischen HB u StB – Ansatzebene Passiva

 
Ansatz – Passiva HB StB
Abgrenzung EK/FK bei hybriden Finanzierungsformen

keine gesetzliche Regelung;

kumulativer Kriterienkatalog IDW HFA 1/1994: EK bei

  • Nachrangigkeit der Kapitalüberlassung
  • Erfolgsabhängigkeit der Vergütung
  • Verlustteilnahme bis zur vollen Höhe
  • Nachhaltigkeit (Längerfristigkeit)

(1) handelsrechtlich EK (was FinMin NW v 18.07.2018, DB 2018, 1762 grds verneint) o

(2) handelsrechtlich FK, aber Beteiligung am Gewinn u Liquidationserlös iS § 8 Abs 3 S 2 KStG, da Maßgeblichkeitsfall § 5 Abs 1 S 1 EStG mit nachfolgend erst außerbilanzieller steuerlicher Korrektur
Rückstellungen
  Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Passivierungspflicht, § 249 Abs 1 S 1 HGB Grundsatz: Passivierungsverbot, § 5 Abs 4a S 1 EStG
Ausnahme: Passivierungspflicht für Drohverlustüberhänge aus Bewertungseinheiten, § 5 Abs 4a S 2 EStG iVm § 5 Abs 1a S 2 EStG
Rückstellungen wegen Verletzung fremder Schutzrechte
  Bildung Passivierungspflicht, § 249 Abs 1 S 1 HGB

Passivierungspflicht

GoB-konforme (u damit deklaratorische) Mindestvoraussetzungen: Ansprüche wegen der Rechtsverletzung geltend gemacht/ernsthaft zu erwarten, § 5 Abs 3 S 1 EStG
Auflösung bei Wegfall des Grundes, § 249 Abs 3 S 2 HGB dreijährige Auflösungsfrist, § 5 Abs 3 S 2 EStG
Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen Passivierungspflicht, § 249 Abs 1 S 1 HGB

Passivierungspflicht

unter kumulativen Voraussetzungen, § 5 Abs 4 EStG:

  • Dienstverhältnis besteht mindestens 10 Jahre
  • Dienstjubiläum setzt mindestens 15-jähriges Dienstverhältnis voraus
  • Zusage schriftlich erteilt
  • Anwartschaftserwerb nach 31.12.1992
Pensionsrückstellungen
  unmittelbare Verpflichtung Altzusagen (bis 31.12.1986) u deren Erhöhung Passivierungswahlrecht, Art 28 Abs 1 S 1 EGHGB

Passivierungswahlrecht

unter den Voraussetzungen § 6a EStG u Beachtung des Nachholverbots § 6a (4) EStG, R 6a Abs 1 S 3 EStR 2012
unmittelbare Verpflichtung Neuzusagen (ab 01.01.1987) u deren Erhöhung Passivierungspflicht, § 249 Abs 1 S 1 HGB

Passivierungspflicht, § 5 Abs 1 S 1 EStG

unter den Voraussetzungen § 6a EStG u Beachtung des Nachholverbots § 6a Abs 4 EStG
Rückstellungen für künftig aktivierungspflichtige Aufwendungen

Passivierungspflicht

(nur) insoweit (künftige) AK/HK eines Vermögensgegenstands dessen Zeitwert überschreiten, § 249 Abs 1 S 1 HGB
Passivierungsverbot, § 5 Abs 4b S 1 EStG
Rückstellungen für Aufwendungen, die (auch) zur Gewinnung wiederverwendbarer radioaktiver Brennelemente führen

Passivierungspflicht

unter rückstellungsmindernder Berücksichtigung des Werts des wiedergewinnbaren verwertba...

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