Rn. 2235

Stand: EL 168 – ET: 10/2023

Die zuverlässigste Schätzungsmethode ist der innere Betriebsvergleich, dh die Nachkalkulation,

  • die anhand des Wareneinsatzes und/oder anderer Kosten wie zB Lohnaufwand, Raumkosten, die Kalkulation des StPfl nachvollzieht und so zunächst seine Umsätze ermittelt und
  • dann Rückschlüsse auf seinen Gewinn erlaubt.

Sie ist allgemein von der Rspr anerkannt (BFH BFH/NV 2007, 69 mwN; FG Mchn vom 04.05.2010, 13 V 540/10). Die Zuverlässigkeit der Nachkalkulation hängt von der richtigen Ermittlung des Wareneinsatzes und der Rohgewinnaufschlagsätze ab. Kalkuliert der Betrieb mit unterschiedlichen Aufschlagsätzen, so muss auch iRd Schätzung der Wareneinsatz entsprechend aufgeteilt werden (BFH BFH/NV 1985, 12; BStBl II 1975, 96).

Wie stets hängt auch hier die Frage, wie differenziert und umfangreich die Kalkulation vorgenommen werden muss, von der Frage ab, wie groß die Buchführungsmängel sind, aus denen sich die sachlichen Unregelmäßigkeiten ergeben. So können Unsicherheitszuschläge gerechtfertigt sein.

Die Nachkalkulation muss der StPfl nicht selbst erstellen. Er ist aber verpflichtet, gezielte Fragen des FA zu beantworten bzw Nachweise vorzulegen (BFH BStBl II 1982, 430). Die Kalkulationsgrundlagen sind dem StPfl auf Verlangen mitzuteilen (BFH BStBl II 1982, 430).

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