Rn. 1651

Stand: EL 168 – ET: 10/2023

Nach § 6 EStG aF hatte der StPfl die Wahlmöglichkeit, die AK bzw HK für GWG (bis zu 410 EUR) entweder zu aktivieren und auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen oder in voller Höhe im Jahr der Aufwendung abzuschreiben. Dabei galt bei der Aktivierung seit 2004 die monatsgenaue Berechnung des Abschreibungsbetrages im Herstellungs- bzw Anschaffungsjahr.

Die GWG waren nach § 6 Abs 2 S 4 EStG in einem laufend zu führenden Verzeichnis zu erfassen (zur Anwendung bei Einnahme-Überschussrechnung s R 6.13 Abs 3 S 1 EStR 2005). Dabei waren Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des WG und die AK oder HK anzugeben. Waren die AK bzw HK nach Abzug der Vorsteuer geringer als 60 EUR, so brauchte das GWG nicht in dem Verzeichnis aufgenommen werden (R 6.13 Abs 3 S 2 EStR 2005).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge