Rn. 3

Stand: EL 130 – ET: 09/2018

Die von § 3b EStG angesprochenen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- u Nachtarbeit sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG). Die Steuerbefreiung durch § 3b EStG, soweit sie reicht, ist daher konstitutiv.

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