Schrifttum:

Bodden in Korn, § 3a EStG;

Desens, Die neue Besteuerung von Sanierungserträgen, FR 2017, 981;

Förster/Hechtner, Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen gemäß §§ 3a, 3c Abs 4 EStG, DB 2017, 1536;

Kahlert/Schmidt, Die neue Steuerfreiheit des Sanierungsertrags – Fragen und Antworten, DStR 2017, 1897;

Kanzler, Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen, NWB 2017, 2260;

Hechtner, Steuerpolitisches Update aus Berlin: Stand der Gesetzgebung, NWB 2018, 2841;

Kussmaul/Licht, Zur Notifizierung des § 3a EStG, DB 2017, 1797;

Liedtke/Daowd, Das Ende des Sanierungserlasses – eine Chance für das allg. Billigkeitsrecht, DB 2017, 3013;

Möhlenbrock/Gragert, Reform der Besteuerung von Sanierungsgewinnen/-erträgen, FR 2017, 994;

Möhlenkamp, Steuerfreie Sanierungsgewinne, EU-Beihilfenverbot und Wettbewerb, ZIP 2018, 1907;

Pöschke, NZG 2017, 1408, 1416;

Sistermann/Beutel, Unternehmenssanierungen nach der Grundsatzentscheidung des Großen Senats des BFH, DStR 2017, 1065;

Uhländer, Die Besteuerung von Sanierungsgewinnen in laufenden Verfahren, DB 2017, 1224;

Uhländer, Die Besteuerung von Sanierungsgewinnen im Fokus der Gewaltenteilung, DB 2017, 2761;

Lampe/Breuer/Hotze, Erfahrungen mit § 3a EStG im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens unter Einholung einer verbindlichen Auskunft, DStR 2018, 173;

Knebelsberger/Loose, EuGH rettet die deutsche Sanierungsklausel. Negativentscheidung der EU-Kommission für nichtig erklärt, (zugleich Anmerkung zu EuGH v 28.06.2018, C-203/16 P, C-208/16 P, C-209/16 P und C-219/16 P), NWB 2018, 2772;

Krumm in Blümich, § 3a EStG, 2018;

Märtens, Problematik von Nichtanwendungserlassen zulasten des Fiskus am Beispiel der rechts(prechungs)brechenden Anwendung des Sanierungserlasses, DStR 2018, 2301;

Roth, Sanierungsgewinne: Finanzgerichtliche einstweilige Anordnung (§ 114 FGO) auf Erlass (§ 227 AO)?, FR 2018, 1;

Stadler, Übergangsregelungen und Gestaltungsmöglichkeiten für Insolvenzplanverfahren nach den Entscheidungen des BFH zum Sanierungserlass, NZI 2018, 49;

Weiss, Weiterhin Unsicherheit beim Übergang zum neuen Sanierungssteuerrecht; EuGH rettet die deutsche Sanierungsklausel StuB 2018, 94;

Kanzler, Der steuerfreie Sanierungsgewinn nach dem UStAVermG, NWB 2019, 626;

Kanzler in Kanzler/Kraft/Bäuml ua, § 3a EStG;

Hallerbach in H/H/R, § 3a EStG (August 2019);

Eilers/Walter-Yadegardjam, Die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie: Eine Bewährungsprobe für das deutsche Sanierungssteuerrecht, FR 2020, 481;

Skauradszun/Kwauka, Anpassungsbedarf beim Abzugsverbot des § 3c Abs 4 EStG aufgrund der EU-Restrukturierungsrichtlinie, DStR 2020, 953;

Sommer in Frotscher/Geurts, § 3a EStG (Juli 2020);

Hasbach/Oesterwinter/Fahje, Steuerfreistellung von Sanierungserträgen im Rahmen einer ertragsteuerlichen Organschaft, DB 2020, 1249;

Hölzle, Die Sanierung des Insolvenzsteuerrechts – oder: Die Besteuerung von Sanierungsgewinnen; ZIP 2020, 301;

Levedag in Schmidt, § 3a EStG, 2020;

Seer in Kirchhof/Seer, § 3a EStG (20. Aufl 2021);

Fischer, Steuerrechtliche Implikationen des StaRUG, NZI-Beilage 2021, 69;

Uhländer, Markante Rechtsänderungen im Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht 2021, DB 2021, 16 und DB 2021, 642;

Witfeld, Aktuelle Steuerrechtsfragen in Krise und Insolvenz, NZI 2021, 665.

I. Vorgänger der Norm: der Sanierungserlass des BMF

 

Rn. 1

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Die Idee, Sanierungsgewinne steuerfrei zu stellen, ist fast so alt wie das EStG selbst. Bereits der RFH sah Sanierungsgewinne nicht als estpfl an, da sie nicht Resultat eigener Erwerbstätigkeit seien (RFH v 30.06.1927, RFHE, 21, 263; RFH v 12.12.1929, RStBl 1929, 86). Letztmalig wurde die Steuerfreistellung in § 3 Nr 66 EStG aF kodifiziert (Körperschaftsteuerreformgesetz v 31.08.1976, BGBl I 1976, 2597).

Dieser Regelung wurde jedoch Ende 1997 (Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v 29.10.1997, BGBl 1997 I, 2590, 2591) abgeschafft, sodass der Sanierungsgewinn seit dem 01.01.1998 grds wieder stpfl wurde.

Grund für die Abschaffung der Steuerfreiheit war eine unsachgemäße Doppelbegünstigung bei gleichzeitigem unbegrenztem Fortbestehen von Verlustvorträgen. Jedoch verwies schon die Gesetzesbegründung auf die Möglichkeit, "einzelnen persönlichen oder sachlichen Härtefällen (…) im Stundungs- oder Erlasswege" begegnen zu können (BT-Drucks 13/7480, 192).

Sodann wurde 2003 ein BMF-Schreiben veröffentlicht, das Sanierungsgewinne unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei stellte (sog Sanierungserlass, BMF v 27.03.2003, BStBl I 2003, 240). Der Sanierungserlass wurde 2009 an einigen Stellen ergänzt (BMF v 22.12.2009, BStBl I 2010, 18).

II. Entstehungsgeschichte der Norm

A. Entwicklung der Rspr

 

Rn. 2

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Nachdem zunächst einige Finanzgerichte der Auffassung waren, dass es für den Sanierungserlass als pauschalisierende Billigkeitsentscheidung keine Rechtsgrundlage gäbe und er gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und somit gegen die Verfassung Art 20 Abs 3, Art 28 Abs 1 GG verstoße, sah der X. Senat den Erlass zunächst als verfassungskonform an (BFH v 25.03.2015, X R 23/13, BStBl II 2015, 696). Der Sanierungserlass sei vielmehr eine notwendige Konkretisierung, damit da...

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