Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der wegen Arbeitslosigkeit verursachten vorzeitigen Kündigung eines Hauskredits entstehen (Vorfälligkeitsentschädigung), können nicht als ag Belastungen berücksichtigt werden, weil der Kredit idR freiwillig aufgenommen wurde (FG Köln EFG 2004, 348).

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