Unterscheidet sich die von Eltern mit ihren schwerbehinderten Kindern unternommene Reise nicht von einem üblichen Familienurlaub, so können die auf die Eltern entfallenden Kosten nicht als ag Belastung geltend gemacht werden (BFH BFH/NV 2006, 1265; auch s "Krankheitskosten" Rn 5 und Dürr, juris PR-SteuerR 26/2006). Auch die Aufwendungen für die Begleitung der schwerbehinderten Ehefrau durch den Ehemann bei Kurzreisen und Kurzurlauben sind keine ag Belastungen (FG MV v 27.02.2008, 3 K 160/07).

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