Der Bau eines Schwimmbeckens zur Therapie eines Behinderten führt nicht zu ag Belastungen, wenn auch Nichtbehinderte das Schwimmbecken nutzen können (FG RP v 11.10.2006, 6 K 2169/05, DStRE 2007, 413). Zu den Unterhaltskosten eines Schwimmbeckens s FG Nbg EFG 1975, 311. Ferner s "Krankheitskosten" Rn 24.

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