Aufwendungen für einen Rollstuhlaufzug sind als ag Belastungen anzuerkennen (FG RP EFG 1979, 231; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 35 "Krankheitskosten" (3); auch s "Treppenlift".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge