Mietzahlungen für eine Ersatzwohnung können als verlorener Aufwand unter bestimmten Bedingungen ag Belastungen sein (BFH BStBl II 2010, 965; H 33.1 – H 33.4 EStH 2016 "Mietzahlungen"). Nach FG RP v 17.12.2012, 5 K 2017/10 können die Mietzahlungen für die Monate der einzubehaltenden Kündigungsfrist bei einer Kündigung der Mietwohnung wegen Unterbringung in einem Pflegeheim nicht als ag Belastung abgezogen werden.

Entgangene Mieteinnahmen stellen keine ag Belastungen dar (BFH BFH/NV 2010, 852).

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