Rn. 110

Stand: EL 146 – ET: 10/2020

Die verfassungsrechtliche Beurteilung der AbgSt ist im Schrifttum umstritten. Insb wird ein Konflikt mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip (Cropp, FR 2015, 878; Mertens/Karrenbrock, DStR 2013, 950) und die Abweichung vom objektiven Nettoprinzip (Worgulla, FR 2013, 921) bemängelt. Das FG Nbg erkennt keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG (FG Nbg v 03.07.2013, 3 K 448/13).

 

Rn. 111

Stand: EL 146 – ET: 10/2020

Der BFH hat allerdings sämtliche Regelungen, die er bislang verfassungsrechtlich im Zusammenhang mit der AbgSt zu beurteilen hatte, nicht beanstandet. Auch sind bislang keine Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen der AbgSt erfolgreich gewesen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Rechtsfragen:

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