Rn. 1199

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Allerdings führt nicht die Barlohnumwandlung, sondern nur die Zahlung künftiger Gehaltserhöhungen in Form von nach § 3 Nr 32 EStG steuerfreien Sachbezügen zur Sozialversicherungsfreiheit, da § 1 Abs 1 Nr 1 SvEV nur zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gezahlte Vorteile erfasst.

 

Rn. 1200–1209

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

vorläufig frei

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