Rn. 36a
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
Im Leistungskatalog der sozialen Pflegeversicherung (s § 21a SGB I, § 28 SGB XI) sind
- sowohl Barleistungen (zB Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, § 28 Abs 1 Nr 2, § 37 SGB XI) als auch
- Sachleistungen genannt (zB die Pflegesachleistung, § 28 Abs 1 Nr 1, § 36 SGB XI).
Auch hier ist es ohne Belang, ob die Leistungen an den Versicherten oder seine Hinterbliebenen erbracht werden (wohl auch H 3.1 EStH 2021 "Allgemeines" unter Hinweis auf §§ 56–59 SGB I). Zu beachten ist, dass Pflegegelder an Angehörige iRd § 3 Nr 36 EStG steuerfrei sind (Ross in Frotscher/Geurts, § 3 EStG Nr 1 Rz 6a). Auch s Rn 1270.
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