Rn. 1641

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Wahrig, Deutsches Wörterbuch, München 1986, definiert das Stipendium als "Studienbeihilfe", "Geldunterstützung für Studierende". Gemeint sind damit aber nicht bloß Studenten, sondern auch Doktoranden und (sonstige) Wissenschaftler, zB zur Anfertigung von Dissertationen oder Habilitationen (ähnlich Heigl, FR 2020, 724).

 

Rn. 1641a

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Ob, unter welchen Voraussetzungen und bei welcher Einkunftsart Stipendien im Allgemeinen steuerbar sind, konnte BFH vom 29.09.2022, VI R 34/20, BStBl II 2023, 142 offenlassen, führt aber als Bsp § 19 EStG an, ebenso FG München vom 02.12.2021, 13 K 1971/20 rkr; zu diesem Thema s Heigl, FR 2020, 724.

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