Rn. 2223

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Verfassungsrechtliche Bedenken, da die Steuerbefreiung für ArbN im öffentlichen Dienst weitergeht, erhebt Lang, StW 1974, 307. Dem ist entgegenzuhalten: Der Gesetzgeber billigt dem öffentlichen Dienst nur Zulagen zu, deren Höhe durch den Auslandsaufenthalt bedingt ist. Demgegenüber kann ein privater ArbG grds unbegrenzt Kaufkraftausgleich gewähren, so dass der Gesetzgeber es für erforderlich hielt, diesen auf die nach § 54 BBesG zulässigen Beträge zu begrenzen. Die Vorschrift ist nach hier vertretener Ansicht verfassungsgemäß (glA inzident BFH BStBl II 2001, 132).

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