Rn. 149

Stand: EL 164 – ET: 04/2023

Waren sind alle körperliche Gegenstände iSd § 90 BGB (BFH BFH/NV 2002, 91). Keine Waren sind Grundstücke (strittig), Rechte, immaterielle WG (Standardsoftware ist im Gegensatz zur Individualsoftware nicht immaterielles WG, sondern Ware; BFH vom 28.10.2008, IX R 22/08, BFH/NV 2009, 272; zwar soll grds auch auf einem Datenträger gespeicherte Standardsoftware nach BFH vom 18.05.2011, BStBl II 2011, 865, ein immaterielles WG sein; die Auslegung des Begriffs "Ware" iSv § 2a Abs 2 S 1 EStG kann hiervon jedoch abweichen).

Die Herstellung muss entsprechend dem Förderzweck der Norm zum Vertrieb und nicht nur für eigene Zwecke erfolgen.

 

Rn. 150

Stand: EL 164 – ET: 04/2023

Die Herstellung oder Lieferung von Waffen ist nicht begünstigt. Dies gilt für Waffen jeglicher Art (BFH BStBl II 2003, 918) und nach zutreffender Ansicht auch für militärische Ausrüstung (insoweit ergeben sich aus dem Gesetz und seinem Sinn und Zweck keine Ausnahmen).

 

Rn. 151–153

Stand: EL 164 – ET: 04/2023

vorläufig frei

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