Rn. 20

Stand: EL 141 – ET: 02/2020

Bei der zweiten (selbstständigen) Bemessungsgrundlage ist von allen (beachte Ausnahmen in s Rn 32) Einkünften auszugehen, mit Ausnahme der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und der Einkünfte aus Versorgungsbezügen und Leibrenten. Diese sind zu einer Summe zusammenzurechnen; dabei findet bei positiven und negativen Einkünften grundsätzlich ein Verlustausgleich statt, denn Bemessungsgrundlage insoweit ist nicht die Summe der positiven Einkünfte, sondern die positive Summe der – anderen – Einkünfte, FG RP EFG 1977, 426.

Entsprechend dem eindeutigen Gesetzeswortlaut und dem Sinn und Zweck der Vorschrift sind die bei bestimmten Einkunftsarten geltenden Verlustausgleichsverbote auch iRd § 24a EStG zu berücksichtigen, glA Bleschik in H/H/R, § 24a EStG Rz 19, EL 255.

Im Einzelnen betrifft dies insb:

 

Rn. 21

Stand: EL 141 – ET: 02/2020

Ist die Summe der anderen Einkünfte negativ, entfällt insoweit der Altersentlastungsbetrag. Auf den vom Arbeitslohn zu berechnenden Altersentlastungsbetrag haben diese negativen Einkünfte keinen Einfluss, s Rn 6. Dh:

  • Ist die Summe der Einkünfte negativ und bezieht der StPfl Arbeitslohn, so ist dieser für die Berechnung des Altersentlastungsbetrages maßgebend, unter Berücksichtigung des absoluten Höchstbetrages.
  • Ist die Summe der anderen Einkünfte positiv und bezieht der StPfl außerdem Arbeitslohn, so sind die beiden Bemessungsgrundlagen zu addieren.

     

    Beispiel 1:

    Ein ArbN hat im VZ 2010 das 64. Lebensjahr vollendet. Im VZ 2014 hat er nebeneinander von mehreren ArbG Arbeitslohn iHv EUR 18 000 (darin enthalten Versorgungsbezüge iHv EUR 6 000) bezogen, hat darüber hinaus Einkünfte aus selbstständiger Arbeit iHv EUR 1 000 und aus VuV iHv EUR ./. 3 000 erzielt.

    Der Altersentlastungsbetrag beträgt 30,4 % des Arbeitslohns (EUR 18 000 ./. EUR 6 000 = EUR 12 000), das sind EUR 3 648, höchstens jedoch EUR 1 444. Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und aus VuV werden für die Berechnung des Altersentlastungsbetrags nicht berücksichtigt, weil ihre Summe negativ ist.

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