Rn. 53

Stand: EL 171 – ET: 02/2024

Abfindung

Abstandszahlung

Wird ein langfristiger Tankstellen-Pachtvertrag im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig aufgehoben, so stellt die von dem Pächter (Mineralölgesellschaft) gezahlte Abstandszahlung, die das Erfüllungsinteresse des Verpächters an einem einzelnen iRd gewerblichen Betätigung (Tankstelle, Reparaturwerkstatt, Kfz-Handel) abgeschlossenen Vertrag abgilt, bei diesem weder eine Entschädigung nach Buchst a noch nach Buchst b des § 24 Nr 1 EStG dar (BFH vom 27.11.1991, X R 10/91, BFH/NV 1992, 455).

Betriebsverlegung

Eine gewerbliche Tätigkeit wird nicht aufgegeben, wenn die Produktion nur in einem bestimmten Ort eingestellt, jedoch im Wege der Betriebsverlegung anderen Ortes wieder aufgenommen wird. Es erscheint allerdings möglich, dass eine Entschädigung auch bei einer zunächst erwogenen Betriebsverlegung zumindest teilweise als Ersatz für entgehende Einnahmen iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG geleistet wird (BFH vom 28.09.1987, VIII R 159/83, BFH/NV 1988, 227).

Milchaufgabevergütung

Eine Vergütung für die Aufgabe der Milchproduktion unterfällt dann nicht § 24 Nr 1 Buchst b EStG, wenn der StPfl die Milchproduktion nicht insgesamt aufgegeben hat (BFH vom 24.08.2000, BStBl II 2003, 67).

Milchlieferungsrecht

Der Verkaufserlös für ein Milchlieferungsrecht stellt keine Entschädigung dar. Er wird nicht für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit gezahlt (BFH vom 17.04.2007, IV B 91/06, BFH/NV 2007, 1853).

Transferkurzarbeitergeld

Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld gemäß § 110 SGB III, § 111 SGB III werden nicht für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit gezahlt, sondern stellen Vergütungen im neu zustande gekommenen Arbeitsverhältnis dar (FG Köln vom 06.12.2017, 14 K 1918/17, EFG 2018, 540).

Vertragsstrafe

Eine Vertragsstrafe für eine nicht zustande gekommene Bürogemeinschaft stellt keine Entschädigung dar, weil es an einem Interesse des Leistenden an der Nichtausübung der Tätigkeit fehlt (FG He vom 27.06.2012, 11 K 459/07, EFG 2013, 37).

Vorfälligkeitsentschädigung

Die Nichtfortsetzung des Kapitalnutzungsverhältnisses ist keine Aufgabe einer Tätigkeit iSd Vorschrift, deshalb greift § 24 Nr 1 Buchst b EStG bei Vorfälligkeitsentschädigungen nicht ein (BFH vom 10.03.1992, VIII R 66/89, BStBl II 1992, 1032).

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