Rn. 52
Stand: EL 171 – ET: 02/2024
Abfindung
- an einen typisch stillen Gesellschafter (s Rn 51);
- an eine Flugbegleiterin, die von dem ihr tarifvertraglich zustehenden Optionsrecht Gebrauch macht, mit Vollendung des 32. Lebensjahres gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis mit der Fluggesellschaft auszuscheiden (BFH vom 08.08.1986, VI R 28/84, BStBl II 1987, 106);
- an einen angestellten Versicherungsvertreter für die Verkleinerung seines Bezirks (BFH vom 23.01.2001, XI R 7/00, BStBl II 2001, 541).
Wettbewerbsverbot
- Das Entgelt für ein umfassendes Wettbewerbsverbot, das im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vereinbart worden ist, stellt eine Entschädigung iSv § 24 Nr 1 Buchst b EStG iVm § 22 Nr 3 EStG dar (BFH vom 12.06.1996, XI R 43/94, BStBl II 1996, 516);
- zu Unternehmenskaufverträgen s Rn 48.
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