Rn. 1648

Stand: EL 162 – ET: 12/2022

Aufwendungen für Fachzeitschriften – wie zB Börse Online, Effekten-Spiegel, Geld und Kapital, Finanztest, Finanzen, Das Wertpapier, spezielle Börseninformationsdienste und Chart-Informationen – sowie börsenspezifische Fachliteratur können WK sein, sofern nicht eine unmittelbare Beziehung zum Anschaffungs- oder Veräußerungsvorgang besteht (dann Anschaffungsnebenkosten oder Veräußerungskosten) und das WK-Abzugsverbot des § 20 Abs 9 S 1 Hs 2 EStG nicht gilt (zB § 32d Abs 2 Nr 1 S 1 o Nr 2 S 2 EStG); uU auch Börsenzeitung und Handelsblatt.

Keine WK sind Aufwendungen für Tageszeitungen und Zeitschriften mit anderen außer KapVerm betreffenden Themen: zB FAZ, Capital, Manager Magazin, Wirtschaftswoche, Impulse, Wirtschaftsbild (FG D'dorf v 04.10.1983, EFG 1984, 228; FG BdW v 28.04.1988, EFG 1988, 461).

Auch KapErtr betreffende Fachseminare sind als WK abzugsfähig, soweit ein WK-Abzugsverbot nicht besteht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge