Rn. 263

Stand: EL 162 – ET: 12/2022

Ausschüttende Fonds sind Fonds, die sämtliche zugeflossenen ordentlichen Erträge (Dividenden und/oder Zinsen) und ggf außerordentliche Erträge (vor allem Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren) am Ende eines Geschäftsjahres an den Anleger ausschütten.

Fondsebene: Die ausgeschütteten Erträge auf Investmentanteile gehören beim Anleger nach wie vor zu den Einkünften gemäß § 20 Abs 1 Nr 1 EStG und werden im Zeitpunkt der Ausschüttung steuerlich erfasst. Sie unterliegen ab dem Jahr 2009 der AbgSt.

Anlegerebene: Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Rückgabe von Anteilen an Investmentfonds gehören künftig ungeachtet einer Behaltefrist zu den Einkünften gemäß § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG (s Rn 1226) und unterliegen der AbgSt, sofern sie nach dem 31.12.2008 erworben werden; § 8 Abs 5 InvStG 2004.

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