Rn. 501

Stand: EL 143 – ET: 06/2020

Werden die Vereinbarungen zwischen den nahen Angehörigen nicht anerkannt, so liegen beim Unternehmen in Höhe der gezahlten Vergütungen keine BA iSd § 4 Abs 4 EStG vor. Vielmehr handelt es sich um Zuwendungen iSd § 12 Nr 2 EStG. Sind die Vereinbarungen dem Grunde nach anzuerkennen, während die Angemessenheit der Gewinnverteilung zu verneinen ist, sind nur die angemessenen Beträge BA (auch s § 15 Rn 22 (Bitz).

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