Rn. 640

Stand: EL 171 – ET: 02/2024

Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art liegen nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG dann vor, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt. Diese Formulierung ist vor dem Hintergrund der Entstehungsgeschichte der Norm zu sehen (s Rn 609) und hat für den Tatbestand nur klarstellende Bedeutung. Im Ergebnis werden hier vier Fallgruppen aufgeführt (auch s Rn 597):

 
Fall

Rückzahlung

KapVerm

Entgelt für

Überlassung

KapVerm
Erläuterungen Beispiele
1 gesichert gesichert Stpfl nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG ist die laufende Einnahme. Dazu gehören festverzinsliche Kapitalanlagen, mit gleichmäßiger Verzinsung ausgestattete Wertpapiere, aber auch ungleichmäßig verzinste Finanzinnovationen.
  • Zinsen aus Festgeld
  • nicht abgezinste Sparbriefe
  • Kombizinsanleihen
  • Gleitzinsanleihen
  • Step-up-Anleihen
2 gesichert gesichert Stpfl nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG ist die laufende Einnahme. Bei der Rückzahlung des überlassenen KapVerm hinaus erzielte Mehrbetrag ist stpfl nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG.
  • Money-back-Zertifikate mit gesicherter Verzinsung
  • Floater
3 ungesichert gesichert Zu versteuern sind nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG bei Wertpapieren, die mit einem Rückzahlungsrisiko verbunden sind, die anfallenden Zinsen. Die stpfl Einlösung bei Endfälligkeit wird nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG erfasst.
  • Condor-Anleihen
  • index-abhängige Anleihen
  • Doppelwährungsanleiten
4 ungesichert ungesichert Rein spekulativer Charakter der Kapitalanlage. Der evtl anfallende laufende Ertrag wird von § 20 Abs 1 Nr 7 EStG erfasst, der Veräußerungsgewinn von § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG.
  • Vollrisikozertifikate
  • Vollrisikopapiere
 

Rn. 641–643

Stand: EL 171 – ET: 02/2024

vorläufig frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge