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Stand: EL 162 – ET: 12/2022

REIT- (Real Estate Investment Trust) -AG-Anteile sind Anteile an AG, die aus der Vermietung und Verwertung von Immobilien ihre Gewinne erwirtschaften. Ihre Tätigkeit liegt im Erwerb, in der Verwaltung, der Veräußerung sowie der VuV von Immobilien. Die Besonderheit dieser Rechtsform liegt darin, dass die Gesellschaft von der KStPfl und GewStPfl befreit ist, wenn sich Sitz und Geschäftsleitung im Inland befinden. Stattdessen findet die Besteuerung gänzlich auf Ebene der Gesellschafter statt. Die Steuerbefreiung der Gesellschaft erfolgt, sobald die REIT-AG in das HR eingetragen wurde.

Damit eine REIT-AG vorliegt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Das Vermögen einer REIT-AG muss zu mindestens 75 % aus Immobilienvermögen und die erwirtschafteten Erträge müssen zu mindestens 75 % aus der VuV dieses Immobilienvermögens bestehen. Des Weiteren ist eine REIT-AG verpflichtet, ihren handelsrechtlichen Jahresüberschuss zu mindestens 90 % auszuschütten. Letztere Regelung gewährleistet die zeitnahe Gewinnbesteuerung auf Ebene der Gesellschafter. Obwohl eine REIT-AG nicht stpfl ist, besteht trotzdem die Pflicht zur Erstellung einer Steuererklärung. In dieser ist nachzuweisen, dass die Ausschüttungspflicht erfüllt wurde und die Bedingungen für die Steuerbefreiung bestehen.

Die Ausschüttungen der REIT-AG stellen bei den Gesellschaftern Einnahmen aus KapVerm iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dar (§ 19 REITG). Die Einnahmen sind in vollem Umfang stpfl und unterliegen ab dem 01.01.2009 gemäß § 52a Abs 1 EStG (aF) der AbgSt, unabhängig davon, ob der Gesellschafter an einer inländischen oder ausländischen Gesellschaft beteiligt ist.

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