Rn. 1

Stand: EL 117 – ET: 08/2016

§ 1a EStG ergänzt die Regelungen des § 1 EStG zur unbeschr StPfl. Demzufolge sollen familienbezogene Steuerentlastungen EU- oder EWR- Staatsangehörigen gewährt werden, die nach § 1 Abs 1 EStG unbeschr stpfl sind oder nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschr stpfl behandelt werden, auch wenn Familienangehörige ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU- oder EWR Staat haben. Dazu zählen Regelungen zu Ehegattensplitting, Realsplitting, Versorgungsleistungen und Versorgungsausgleich.

Eine vergleichbare Regelung enthält § 1a Abs 2 EStG für Angehörige des öff Dienstes im Hinblick auf die Anwendung des Splittingtarifs.

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