Rn. 273

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Die verbilligte Überlassung von Grundstücken hat der BFH zutreffend stets als Arbeitslohn beurteilt, vgl zB die Urteil BFH BStBl II 1968, 698; 1969, 73; 1975, 383; 1975, 182. Zum Zuflusszeitpunkt bei Einräumung von wirtschaftlichem Eigentum an einem Grundstück s Rn 150. Wird ein Grundstück nicht bereits verbilligt überlassen, sondern lediglich auf den verbilligten Erwerb eine Option eingeräumt, so fließt der Vorteil erst bei Ausübung der Option zu BFH BFH/NV 1986, 306; Giloy, BB 1984, 2181. Den verbilligten Grundstücksverkauf an ArbN sah FG D'dorf EFG 1967, 500 zutreffend als Sachbezug an trotz Wieder- und Vorkaufsrechts des ArbG.

Wird ein Fertighaus mit einem Nachlass vom Listenpreis überlassen, wobei der Nachlass von der Erfüllung einer Reihe von Auflagen abhängig gemacht ist, so bildet der Preisnachlass keinen Arbeitslohn, wenn er ungefähr dem der übernommenen Auflagen entspricht, FG RP EFG 1979, 122 rkr. Dagegen liegt in der Vereinbarung eines 15-jährigen Wiederkaufsrechts zugunsten des ArbG für den Fall der Auflösung des Arbeitsverhältnisses keine den Wert des Grundstücks mindernde Belastung, FG D'dorf EFG 1979, 121 rkr.

Ernstlich zweifelhaft ist nach FG D'dorf EFG 1981, 453, rkr, die Annahme eines Sachbezugs bei verbilligtem Wohnungserwerb durch eine Tochtergesellschaft des ArbG. Beruht die verbilligte Überlassung auf der mehrjährigen Betriebszugehörigkeit des ArbN, so kommt auf dessen Antrag eine Verteilung des Sachbezugs gemäß § 34 Abs 3 EStG in Betracht, BFH BStBl II 1983, 642. Verkauft ein ArbG ein Areal von 17 Baugrundstücken, davon 16 an Betriebsangehörige, kann nach FG D'dorf EFG 1991, 615, rkr, gegen einen geldwerten Vorteil aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis sprechen, dass das 17. Grundstück zu gleichen Bedingungen an einen Werksfremden verkauft worden ist. Nach BFH BStBl II 1993, 45 liegt kein Arbeitslohn vor, wenn ein Bergbauunternehmen aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs seines ArbN diesem ein mit Mitteln der Kohleabgabe gefördertes Hausgrundstück zu einem nach § 64 Abs 2 II. WoBauG "angemessenen" Kaufpreis, der unter dem ortsüblichen Verkehrswert liegt, übereignet.

 

Rn. 274

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Auch die verbilligte Überlassung eines Erbbaurechts ist ein geldwerter Vorteil, FG BdW EFG 1982, 299 rkr. Der Vorteil fließt im Jahr der Bestellung des Erbbaurechts zu, BFH BStBl II 1983, 642 (nur Leitsatz) unter Bestätigung des FG BdW EFG 1980, 125; der VI. Senat des BFH ist damit nicht vom Urteil des IV. Senats BFH BStBl II 1981, 398 betreffend die Bilanzierung des Erbbaurechts abgewichen, dazu Offerhaus, StBp 1983, 261. Anders als beim verbilligt oder unentgeltlich eingeräumten Erbbaurecht fließt der Vorteil aus einem lebenslangen unentgeltlichen Wohnrecht dem ArbN erst laufend im jeweiligen Monat der Nutzung zu, da der ArbN den Vorteil aus dem Wohnrecht nicht schon bei dessen Einräumung realisieren kann. Zur Bewertung von Erbbaugrundstücken bei Veräußerung an ArbN vgl Hess FinMin DStZ B 1979, 348, wonach in Abweichung von der bisherigen Auffassung das Erbbaurecht einen Abschlag bei der ­Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks rechtfertigt. Zu Zuschüssen des ArbG für die Wohnungsbeschaffung der ArbN FinMin BdW DStZ E 1983, 67.

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