Rn. 423

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Die Pauschbeträge für WK sind in § 9a EStG geregelt. Neben

Neben den in § 9a EStG normierten Pauschbeträgen gibt es noch andere gesetzliche WK-Pauschbeträge und Pauschalen nach Verwaltungsanweisungen. Ausführlich hierzu s Erläut zu § 9a (Hildesheim).

 

Rn. 424

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

vorläufig frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge