Rn. 286

Stand: EL 156 – ET: 02/2022

Eine Geringfügigkeitsgrenze für die Abfärbung besteht grundsätzlich nicht. Das bedeutet, dass auch eine gewerbliche Tätigkeit oder Beteiligung Berufsfremder von untergeordnetem Umfang die gesamten Einkünfte der PersGes gewerblich infiziert (zB BFH BStBl II 1995, 171; 1998, 254; 1998, 603; 2009, 642; BFH/NV 1997, 25).

Allerdings hat der BFH mit drei Entscheidungen aus dem Jahre 2014 (BFH BStBl II 2015, 996; 2015, 999; 2015, 1002) eine absolute Geringfügigkeitsgrenze in Anlehnung an den Freibetrag nach § 11 Abs 1 GewStG (derzeit 24 500 EUR) und eine relative Geringfügigkeitsgrenze iHv 3 % der Gesamtumsatzerlöse eingeführt (im Einzelnen s § 15 Rn 156 (Bitz)).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge