Rn. 207

Stand: EL 156 – ET: 02/2022

Für den Handelschemiker besteht kein Berufsrecht; auch ein gesetzlich fixiertes Berufsbild fehlt (BFH BStBl II 2007, 519). Die Tätigkeit des Handelschemikers zielt ihrem Wesen nach auf die Erforschung von Stoffen aller Art und ihre chemische Zusammensetzung sowie ihr Verhalten durch qualitative und quantitative Analyse auf wissenschaftlicher Grundlage (BFH BStBl II 1973, 183). Sie setzt eine wissenschaftliche Vorbildung voraus (BFH BStBl III 1965, 592).

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