Rn. 275

Stand: EL 156 – ET: 02/2022

Ist eine PersGes sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig, gilt diese Tätigkeit nach § 15 Abs 3 Nr 1 EStG in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Diese Regelung ist Ausdruck der sog Abfärbetheorie. Sie beruht auf der These der st höchstrichterlichen Rspr (vgl BFH BStBl II 1984, 152 mwN; BFH BStBl II 1998, 254; BT-Drucks 10/3663, 8) und auch der hM, dass eine PersGes – im Gegensatz zu einem Einzelunternehmen – einkommensteuerlich entweder nur Einkünfte nach § 18 EStG oder aus Gewerbebetrieb erzielen könne, auch wenn an sich die unternehmerischen Tätigkeitsbereiche voneinander trennbar wären (s Rn 256ff).

Zu den Grundsätzen im Übrigen s § 15 Rn 153 (Bitz).

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