Rn. 603

Stand: EL 156 – ET: 02/2022

Unter Veräußerung von freiberuflichem Vermögen ist dessen entgeltliche Übertragung auf einen anderen Rechtsträger zu verstehen, die einhergehen muss mit der gleichzeitigen Beendigung der selbstständigen Tätigkeit am bisherigen Tätigkeitsort. Ob und wie der Übernehmer das Vermögen für Erwerbszwecke einsetzt, ist unerheblich. Die Veräußerung an mehrere Erwerber ist keine Betriebsveräußerung iSd Vorschrift, sondern entweder Betriebsaufgabe oder die Verwirklichung mehrerer laufender Geschäftsvorfälle. Ebenso ist unerheblich, ob die Betriebsveräußerung freiwillig erfolgt oder nicht, zB durch Zwangsversteigerung (Stuhrmann in K/S/M, § 18 EStG Rz D 10).

Wird BV unentgeltlich durch Schenkung oder Erbfolge, ebenso bei vorweggenommener Erbfolge, auf einen oder mehrere andere Rechtsträger übertragen, ist daher nicht § 18 Abs 3 EStG, sondern § 6 Abs 3 EStG (§ 7 Abs 1 EStDV aF) anwendbar.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge