Rn. 69

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Eine Beteiligung an einer Europäischen AG (SE) unterliegt nicht dem deutschen AktG. Unklar ist daher, ob die Beteiligung an einer SE eine "Aktie" gemäß § 17 Abs 1 S 3 EStG darstellt. Im Unterschied zu § 17 Abs 7 EStG, der die Anteile an der Europäischen Genossenschaft ausdrücklich nennt, ist die SE nicht erwähnt.

In der Literatur wird die Ansicht vertreten, dass die Anteile an einer SE unter den Begriff der "Aktie" fallen, da nicht eine Beteiligung an einer dem deutschen AktG unterliegenden Gesellschaft vorausgesetzt wird (Pung in D/P/M, § 17 EStG Rz 143). Letztlich ist die Zuordnung nicht von Bedeutung und lediglich akademischer Natur, da die Anteile an einer europäischen SE zumindest als "ähnliche Beteiligung" zu erfassen sind.

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