Rn. 132

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Wird die maßgebliche Beteiligung unentgeltlich (ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten) in das Gesamthandsvermögen einer vermögensverwaltenden PersGes eingebracht, liegt keine Veräußerung vor.

 

Beispiel:

Der Vater V hält 100 % der Anteile an der T-GmbH. Zusammen mit Sohn S ist er zu je 50 % an der vermögensverwaltenden V-KG beteiligt. V bringt seine Anteile an der T-GmbH in die vermögensverwaltende V-KG ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten ein. Die Einlage wird in die gesamthänderisch gebundene Kapitalrücklage der V-KG verbucht.

Lösung:

Es liegt keine Veräußerung des V an S vor, sondern eine Schenkung von 50 % der GmbH-Anteile an S.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge