Rn. 26
Stand: EL 144 – ET: 07/2020
Das objektive Nettoprinzip als Ausfluss des Leistungsfähigkeitsprinzips verlangt, dass der StPfl Aufwendungen, die er zur Erzielung von Einnahmen aufwendet, von den Einnahmen abziehen darf. Ausführlich dazu s § 2 Rn 16ff (Handzik).
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