Rn. 63

Stand: EL 166 – ET: 08/2023

Durch den Einbringungsvorgang gemäß § 24 UmwStG entsteht eine doppelstöckige PersGes. Nach begründeter Ansicht von Wacker in Schmidt, § 15a EStG Rz 176, 41. Aufl mwN, bleibt das Recht des einbringenden Kommanditisten zur zukünftigen Verlustverrechnung mit Gewinnanteilen aus der Obergesellschaft insoweit erhalten, als Gewinnanteile der Obergesellschaft aus der Untergesellschaft stammen, weil insofern mittelbare Anteilsidentität iSv § 15a Abs 2 EStG bestehen bleibt: auch s Jacobsen/Hildebrandt, DStR 2013, 433, 437. Zu der Frage, ob ein Sonderkonto aus der Übertragung einer Rücklage gemäß § 6b EStG auf eine andere KG zulasten des Kapitalkontos Bestandteil eines Kapitalkontos iSv § 15a EStG ist, ist eine Rev zu FG NDS vom 19.07.2022 – 12 K 33/18 anhängig, Az BFH IV R 24/22; mE analog BFH vom 18.05.2017, aaO, ja.

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