Stahl, Betriebsaufgabe und -unterbrechung, KÖSDI 2006, 15 125;
Zapf, Grunderwerbsteuerneutrale Beendigung einer Betriebsaufspaltung, NWB 2021, 545.
Rn. 400
Stand: EL 158 – ET: 06/2022
Die Betriebsaufspaltung endet durch
(1) | Verschmelzung:
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(2) | Liquidation der Betriebs-KapGes (speziell Insolvenz, dazu s Rn 417) oder |
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(3) | Beendigung der Unternehmensverflechtung (wegen der Folgen s Rn 420):
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