Rn. 393
Stand: EL 158 – ET: 06/2022
Soweit die Pachtforderung ganz oder zT objektiv nicht werthaltig ist, entsteht bei Pachtforderungsverzicht bei der Betriebs-GmbH in Höhe des nicht werthaltigen Teils ein stpfl Gewinn und beim Besitzunternehmen ein Aufwand aus Teilwertabschreibung (s Rn 385) auf die Pachtforderung.
Rn. 394
Stand: EL 158 – ET: 06/2022
vorläufig frei
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