Rn. 393

Stand: EL 158 – ET: 06/2022

Soweit die Pachtforderung ganz oder zT objektiv nicht werthaltig ist, entsteht bei Pachtforderungsverzicht bei der Betriebs-GmbH in Höhe des nicht werthaltigen Teils ein stpfl Gewinn und beim Besitzunternehmen ein Aufwand aus Teilwertabschreibung (s Rn 385) auf die Pachtforderung.

 

Rn. 394

Stand: EL 158 – ET: 06/2022

vorläufig frei

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