ca) Werthaltige Pachtforderung

 

Rn. 392

Stand: EL 158 – ET: 06/2022

Verzichtet das Besitzunternehmen auf eine ihm gegenüber der Betriebs-GmbH zustehende werthaltige Pachtzinsforderung, die nach dem Vertrag bereits entstanden ist, aus gesellschaftsrechtlichen Gründen rückwirkend ganz oder teilweise, so bleibt trotz des rückwirkenden Verzichtes der Pachtzinsaufwand bei der Betriebs-GmbH als BA voll erhalten, und die Pachtzinseinnahme ist beim Besitzunternehmen als zugeflossen voll zu versteuern: s Rn 385, so zutreffend schon GmbHR 1993, 575. Der rückwirkende Verzicht führt bei der Betriebs-GmbH zu einer steuerneutralen Einlage.

Bei der Einheits-Betriebsaufspaltung, bei der die Anteile an der Betriebs-GmbH im BV des Besitzunternehmens selbst liegen, führt der Verzicht auf eine werthaltige Forderung zur Aktivierung auf dem Beteiligungskonto ohne gewinnmindernde Wirkung.

Liegt die Beteiligung an der Betriebs-GmbH im zivilrechtlichen Eigentum der Gesellschafter einer Besitz-PersGes, so führt der werthaltige Forderungsverzicht bei der Besitzgesellschaft zu einer verdeckten Entnahme (BFH BStBl II 1998, 652) und zugleich einer verdeckten Einlage (nachträgliche AK der Beteiligung) in das Sonder-BV.

cb) Nicht werthaltige Pachtforderung

 

Rn. 393

Stand: EL 158 – ET: 06/2022

Soweit die Pachtforderung ganz oder zT objektiv nicht werthaltig ist, entsteht bei Pachtforderungsverzicht bei der Betriebs-GmbH in Höhe des nicht werthaltigen Teils ein stpfl Gewinn und beim Besitzunternehmen ein Aufwand aus Teilwertabschreibung (s Rn 385) auf die Pachtforderung.

 

Rn. 394

Stand: EL 158 – ET: 06/2022

vorläufig frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge