Rn. 18b

Stand: EL 158 – ET: 06/2022

Das internationale Steuerrecht und das Doppelbesteuerungsrecht kennen die deutsche Mitunternehmerbesteuerung mit Gesamthandsbilanz, Ergänzungs- und Sonderbilanzen, Sondervergütungen, die zum Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft gehören, gewerblicher Prägung bzw Infizierung meist nicht. Zur Vermeidung daraus folgender sog "weißer Einkünfte" hat der Gesetzgeber zwischenzeitlich eine ganze Reihe von Abwehrregelungen geschaffen. Bei Vorliegen eines DBA gilt daher die Maßgeblichkeit des inländischen Steuerrechts für inländische gewerbliche PersGes mit ausländischen Gesellschaftern und ausländische gewerbliche PersGes mit inländischen Gesellschaftern aufgrund DBA-spezifischer Abwehrregelungen nicht bzw nicht uneingeschränkt in folgenden Fällen (wegen des nicht nur DBA-spezifischen § 4i EStG s Rn 18 zu aa):

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