Rn. 31

Stand: EL 157 – ET: 04/2022

Gründe für die Bestellung eines Nießbrauchs an einem Anteil an einer PersGes können zB sein:

(1)

Vermächtnisnießbrauch (Ersatz von Vor- und Nacherbschaft):

Beispielsweise kann der Erblasser seinem Bruder zum Zwecke der Altersversorgung den lebenslänglichen Nießbrauch an der dem Sohn vererbten Gesellschafterstellung einräumen. Die alternative Vor- und Nacherbschaft würde zum einen eine gesellschaftsvertragliche Bestimmung voraussetzen, die es gestattet, dass der Bruder des Erblassers in die Gesellschaft eintritt (vgl nachstehende Ausführungen zum Zivilrecht), zum anderen ist aus erbschaftsteuerlichen Gründen (s § 6 Abs 3 ErbStG zur Vor-/Nacherbschaft) der Nießbrauchbestellung gegenüber Vor- und Nacherbschaft der Vorzug zu geben.

(2)

Nutzungs- oder Sicherungsnießbrauch zur Kreditsicherung:

Schuldet zB A dem B einen Betrag iHv x EUR aus einem Vertrag, so kann A dem B zum allmählichen Ausgleich seiner Forderung an den auf den Gesellschaftsanteil von A entfallenden Gewinnen einen zeitlich begrenzten Nießbrauch, allerdings ohne Verwertungsrecht hinsichtlich des Anteils, einräumen.

(3) Vorbehaltsnießbrauch (auf Lebenszeit des Übertragenden/Schenkers): zur Regelung der auch erbschaftssteuerlich privilegierten (s Rn 32c) Nachfolge eines alternden Gesellschafters, der seine Mitwirkungsbefugnisse jedoch vor seinem Ableben nicht endgültig aufgeben will (s Paus, BB 1990, 1675, 1681). Bei Verlängerung auf den überlebenden Ehegatten liegt ein Vorbehaltsnießbrauch in Verbindung mit einem aufschiebend bedingten Zuwendungsnießbrauch vor (s Küspert, FR 2014, 397, 398).

Alternativ zur Nießbraucheinräumung käme auch eine atypische Unterbeteiligung (s Rn 53) in Betracht.

Wegen der steuerlichen Zielsetzungen im Einzelnen s Rn 32.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge