Rn. 94

Stand: EL 140 – ET: 12/2019

Uelner hat aus Gründen der Transparenz der These Döllerers von der "konsolidierten Gesamtbilanz" (s Rn 93) das Konzept der "strukturierten Gesamtbilanz" entgegengestellt. Hiernach sind iRd "Gesamtbilanz" Forderungen und Verbindlichkeiten nicht einfach wegzulassen, sondern anzusetzen, "damit der Gesamtgewinn in der steuerlichen Gesamtbilanz auch anteilmäßig zutreffend strukturiert wird", allerdings unter Außerachtlassung des Prinzips der Imparität (Uelner, JbFSt 1978/79, 300, 313). Die "Gesamtbilanz" soll iS Uelners nicht nur wie beim Konzern (im Außenverhältnis) den Gesamtgewinn ausweisen, sondern auch, in welcher Höhe der Gesamtgewinn auf die einzelnen Mitunternehmer entfällt (Uelner, aaO, 312). Diese Vorstellung wird unterstützt durch verschiedene Urt des BFH (s Rn 85b), wonach für Pensionszusagen an Gesellschafter in der StB der Gesellschaft Pensionsrückstellungen passiviert werden dürfen, die jedoch durch einen gleich hohen Aktivposten in der Sonderbilanz des/r begünstigten Gesellschafter/s ausgeglichen werden müssen (Pflicht zur korrespondierenden Bilanzierung; allerdings nur für nach dem 01.01.1986 gebildete Neu-Rückstellungen).

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