Rn. 17
Stand: EL 168 – ET: 10/2023
Hierbei handelt es sich um einen Auffangtatbestand. Der Katalog der Betriebsarten in § 13 Abs 1 Nr 1 EStG ist beispielhaft. Unter diese Katalogstelle fällt eine landw Betätigung, die nicht bereits einer der anderen bereits genannten Betriebsarten zuzurechnen ist. In der Praxis ist dieser Auffangtatbestand ohne große Bedeutung, führt aber zB bei der Züchtung von Pflanzenkeimen aus gekaufter Saat zu landw Einkünften.
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