Werden Vorauszahlungsmittel iSd § 43 Abs 3 StBauFG, die nach den öffentlich-rechtlichen Subventionsvorgaben zunächst ausdrücklich als Darlehen gewährt werden, in einem späteren VZ in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt, so führt dies in diesem VZ zu einer Minderung der HK, nicht aber rückwirkend auf den Zeitpunkt der Gewährung der Vorauszahlung, BFH vom 07.02.2010, IX R 46/09, BStBl II 2012, 310.

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