Stand: EL 82 – ET: 02/2009

Durch das StÄndG 1992 (BGBl I 1992, 297) sollte mit § 10h EStG ein weiterer steuerlicher Anreiz zum Bau von Wohnungen entfaltet werden. Begünstigt waren Aufwendungen, die durch Baumaßnahmen zur Herstellung einer Wohnung an einem selbstbewohnten Haus entstanden sind. Die hergestellte Wohnung musste an bestimmte nahe Angehörige auf Dauer voll unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden.

§ 10h EStG ist eine auslaufende Vorschrift (letztmalige Anwendung, wenn mit der Herstellung vor dem 01.01.1996 begonnen wurde, § 52 Abs 28 S 1 EStG). Bei einem Förderzeitraum von acht Jahren (s § 10h Abs 1 S 1 EStG) wurde die Steuerbegünstigung letztmals 2002 gewährt. Die Vorschrift wird deshalb hier nicht mehr kommentiert. Ausführlich noch s bis 81. Erg.-Lfg.

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