Rn. 23

Stand: EL 151 – ET: 06/2021

Die Besteuerung von Kartellen und Syndikaten bzw deren Mitgliedern richtet sich nach deren Rechtsform. Je nachdem kann EStPfl oder KStPfl eintreten.

 

Rn. 24

Stand: EL 151 – ET: 06/2021

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) unterliegt gemäß § 1 EWIV-AusführungsG (BGBl I 1988, 514) den für die OHG geltenden Rechtsvorschriften. Steuerlich stellt die EWIV daher eine Handelsgesellschaft dar, die als PersGes nicht der ESt unterliegt. Die Einkünfte sind dementsprechend anteilig bei den einzelnen Mitgliedern zu besteuern.

Sowohl die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea – SE), die seit In-Kraft-Treten der EG-VO über das Statut der Europäischen Gesellschaft (EG-VO Nr 2157/2001 des Rats v 08.10.2001 (AblEG Nr L 294, 22) existiert, als auch die im Juli 2003 vom Rat der EU verabschiedete Europäische Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea – SCE) stellen jeweils eigenständige juristische Personen dar. Befindet sich der Sitz deren Geschäftsleitungen im Inland, so sind sie wie inländische AG oder Genossenschaften als kstpfl gemäß § 1 KStG zu behandeln.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge